Freie Zeiten und Auszeit in der Pellworm Kate
Slogan |
Pellworm-Kate
Erholung mitten im Watt
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preise |
Wir vermieten unsere Kate für mindestens vier Übernachtungen.
● Der Preis ist saisonabhängig ab 134 € / Übernachtung für bis zu zwei Personen.
● Für jede weitere Person werden 19 € / Übernachtung berechnet.
● Bei mindestens 8 Übernachtungen wird ein Rabatt von 10% auf den Übernachtungspreis angerechnet.
Unsere Preise enthalten:
● Bettwäsche und Handtuchpaket (1x Badetuch, 1x Handtuch p.P.). Bitte für den Strand eigene Handtücher mitbringen!
● Kostenfreie Nutzung des Internetzugangs.
Bis zu zwei gut erzogene Hunde können nach Absprache gegen einen Aufschlag von 9 €/Hund je Übernachtung gerne mitgebracht werden.
Es steht eine Waschmaschine im Haus auf Anfrage gegen Gebühr zur Verfügung.
Im Übernachtungspreis enthalten ist die Kurtaxe für Gäste ab 18 Jahren, die von der Gemeinde Pellworm erhoben wird.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/Ferienhaus vom Gast
bestellt und vom Vermieter bzw. dessen Vertretung, von der Zentralen Unterkunftsvermittlung die
Ferienhaus- / Ferienwohnungsbestellung angenommen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Ferienhaus / die Ferienwohnung zur Verfügung zu
stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis / Mietzins für die Ferienwohnung bzw. für
das Ferienhaus für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Ferienhaus/die
Ferienwohnung - unerheblich aus welchem Grund - nicht in Anspruch genommen wird.
4.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vermieter zurücktreten. Der Rücktritt
soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
4.2 Tritt der Gast von dem geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte
Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Vermieter den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten
Aufwendungen (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Heizung, Strom, Wasser) und der Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Unterkunft verlangen.
4.3 Die Rechtsprechung hat für die Bemessung ersparter Aufwendungen die folgenden Prozentsätze
anerkannt:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 10%.
Bei Übernachtung/Frühstück 20%.
Bei Halbpension 30%.
Bei Vollpension 40%.
Die vorgenannten Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger
öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.
4.4 Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In
diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist
zu keiner Zahlung) verpflichtet.
4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend
empfohlen.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene
Ferienhaus/die Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und
endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Bei einer früheren Anreise und / oder späteren Abreise kann der
jeweilige Tag voll in Rechnung gestellt werden.
Erfüllungsort ist der Beherbergungsort.